Kopf der Sache GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen

§1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kopf der Sache GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Hamm und Sabrina Apel, Colditzstraße 33, 12099 Berlin (nachfolgend: KdS) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunden“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotsbestätigung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt KdS nicht an, es sei denn, KdS hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Für von KdS als „Freibleibendes Angebot“ bezeichnete Angebote gilt: Ein Kaufvertrag soll erst dann zustande kommen, nachdem der Kunde das  Angebot schriftlich bestätigt und an KdS übermittelt hat und KdS die Bestellung des Kunden ihrerseits mit einer Auftragsbestätigung angenommen hat. Das freibleibende Angebot ist seitens KdS nur die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes durch den Kunden. Erst durch seine Bestätigung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot gegenüber KdS ab, das KdS durch die Auftragsbestätigung annehmen kann.

2.2 Für sämtliche Willensäußerungen, Gestaltungserklärungen und Vertragsergänzungen bzw. Vertragsänderungen ist die Schriftform vereinbart. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen haben keine Wirksamkeit. Stillschweigen durch KdS zu etwaigen abweichenden Vertragsänderungswünschen des Kunden gilt in keinem Fall als Zustimmung. Angebote durch KdS sind freibleibend und verpflichten nicht zur Ausführung. Kostenvoranschläge sind jedenfalls unverbindlich, so nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Kostenvoranschläge verbindlich sind. Die Verträge werden erst mit übersandter Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer für beide Seiten verbindlich.

 

§3 Termine/Rücktritt

3.1 Zusagen über Liefer-, Fertigstellungs- und Versandtermine sind (wenn im Rahmen eines Projektvertrages nicht anders vereinbart) unverbindlich. Können von KdS bestätigte Termine nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Kunden (z.B. entgangener Gewinn, Ausfallzeiten, Kosten für Folgeschäden, Schäden Dritter oder an ideellen Werten) gegenüber KdS ausgeschlossen. Eine Überschreitung dieser Termine berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt.

3.2 Ein Rücktritt vom Auftrag ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch KdS möglich. Im Falle eines Rücktrittes hat der Kunde das Recht, bisher von KdS erbrachte Leistungen zu übernehmen, hat aber hierfür das anteilige Entgelt. Ein Rücktritt vom Auftrag bei Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen ist ausgeschlossen.

3.3 Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, insbesondere ausfallende oder kontingentierte Zulieferung, sowohl im eigenen als auch in Zulieferbetrieben, befreien von der Lieferverpflichtung bzw. von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist. In diesem Fall verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist für die Dauer der Behinderung.

3.4 Kommt ein Auftrag auf Wunsch des Kunden zur Aufhebung, behält sich KdS vor, die für Verwaltung, Entwicklung, Entwürfe, Transport, ganz oder teilweise gefertigte Teile usw., entstandenen Kostenaufwendungen und entgangenen Gewinne in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Leistungen die erbracht wurden bevor der Kunde Auftragsbestätigungen bestätigt oder Freigaben erteilt hat oder Leistungen die zur Erstellung der Auftragsbestätigung erforderlich waren (Angebotserstellung, vorab Konzeption, Skizzen, usw.).

 

§ 4 Lieferung/Abholung

4.1 Von KdS angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und Eingang der vereinbarten Anzahlung. Bei bedruckten Produkten oder Sonderanfertigungen, jedoch frühestens ab Druck-/Produktionsfreigabe, vorherige Anzahlung des Kaufpreises vorausgesetzt.

4.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt als Erfüllungsort das Lager in Königs Wusterhausen.

4.3 Werden die Waren nicht vom Kunden oder einer von ihm beauftragten Person abgeholt, erfolgt die Lieferung der Waren unversichert auf Rechnung und Gefahr des Kunden, unabhängig davon, ob der Transport von KdS, vom Kunden selbst oder von Dritten durchgeführt wird oder ob der Spediteur oder Frachtführer oder Transportunternehmer von KdS oder dem Kunden beauftragt wird. Die Lieferung erfolgt ohne Verbindlichkeit auf den billigsten Weg.

4.4 Bei Versendung der Waren geht die Gefahr mit der Übergabe derselben an den Transportunternehmer oder an jene Person, die im Auftrag des Kunden (bzw. KdS) oder des Transportunternehmers die Materialien abholt, auf den Kunden über.

4.5 Etwaige Transportschäden, Verluste oder sonstige Schäden sind vom Kunden zu tragen und bei den Transportgesellschaften direkt geltend zu machen. Alle Kosten, verbunden mit dem Versand und Transport der gekauften oder gemieteten Waren, trägt der Kunde.

4.6 Sollte für den Fall der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder der Beendigung eines Vertragsverhältnisses ein Rücktransport notwendig sein, erfolgt dieser ebenfalls auf Kosten und Gefahr des Kunden.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von KdS.

 

§ 6 Zahlungsmodalitäten

6.1 Die Preise verstehen sich in Euro, ohne Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Vereinbarte Preise gelten jeweils nur für den konkreten Auftrag.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, enthalten die Preise keine Versandkosten, Zustellgebühren, Nebenkosten des Transportes, Verpackungskosten und Transportversicherungen. Diese Kosten werden vom Kunden getragen.

6.3 Im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder bei Annahmeverweigerung werden alle Rechnungen sofort fällig. Ferner behält KdS sich vor, alle weiteren Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

6.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Kaufabschluss eine Anzahlung in Höhe von 60% des Kaufpreises fällig, 30 % des Kaufpreises vor Versand/Abholung und 10 % des Kaufpreises innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware.

6.5 Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels ist KdS nach § 288 Abs. 2-3 BGB berechtigt Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszins (Stand 01.01.2023: 1,62%) zu verrechnen.

6.6 Im Falle fälliger offener Rechnungen ist KdS ebenfalls berechtigt, die Waren nur Zug um Zug gegen Bezahlung aller offenen Rechnungen herausgegeben.

6.7 KdS steht hinsichtlich aller offenen Forderungen gegen den Kunden an allen im Besitz von KdS stehenden Sachen oder sonstigen Werten des Kunden das uneingeschränkte Pfandrecht zu.

6.8 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch KdS nicht aus.

 

§ 7 Haftung

7.1 Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt nach dem jeweils wirtschaftlich vernünftig möglichen neuesten Stand der Technik ausgeführt. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, so haftet KdS für sich und seine Mitarbeiter nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln und nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung von Herstellungskosten, entgangenem Gewinn, Kosten für Folgeschäden, Schäden Dritter oder an ideellen Werten, sind ausgeschlossen.

7.2 Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass für von ihm erteilte Aufträge sämtliche immateriellen Rechte, insbesondere Marken-, Muster- Patent- und Urheberrechte vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer Verletzung dieser Vertragspflicht KdS für sämtliche Ansprüche Dritter unter Verzicht auf jegliche Einwendungen auf erste Anforderung schad- und klaglos zu halten.

 

§ 8 Zeichnungen/Entwürfe/Konzepte

Zeichnungen, Entwürfe und dergleichen, die im Rahmen eines Angebotes, einer Anfrage oder eines Auftrages von KdS erstellt wurden, sind das geistige Eigentum von KdS und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder zur Fertigung als Vorlage verwendet werden. Dies gilt gleichlautend für Nachdrucke, öffentliches zugänglich machen, Vervielfältigungen aller Art, auch nur auszugsweise. Gleichwohl gilt dies für Entwicklungen, Ideen und Erfindungen die von KdS im Rahmen eines Angebots, einer Anfrage oder eines Auftrags gemacht wurden. Alle Rechte gehören KdS. Bei Zuwiderhandlung, werden entsprechende Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

 

§ 9 Montage und Demontage

9.1 Inbetriebnahme und Montagekosten werden immer gesondert in Rechnung gestellt. Für Schäden, die aus Umwelteinflüssen resultieren (z.B. Wind, Regen, etc.) haftet der Kunde, und diese werden auch im Rahmen der Gewährleistung oder des Schadenersatzanspruches nicht anerkannt.

9.2 Sofern es die Art und Größe des gelieferten Moduls oder des Montageplatzes erfordern, ist der Kunde (wenn nicht anders vereinbart) verpflichtet, unaufgefordert ein statisches Gutachten für die Montage einzuholen. Wird ein derartiges Gutachten vom Kunden nicht eingeholt, so übernimmt dieser die Haftung für alle Nachteile, die sich aus eventuellen statischen Komplikationen ergeben.

9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Grundlagen für eine gefahrlose Montage zu schaffen und wenn notwendig ohne Aufforderung entsprechende Unterlagen vorzulegen. Er ist verpflichtet, von sich aus KdS über alle Umstände und Gefahren hinsichtlich der Montage und Aufstellung der Module hinzuweisen. Insbesondere ist auf Strom- und Wasserleitungen etc. vor den durchzuführenden Montagearbeiten hinzuweisen.

9.4 Für Schäden, die von KdS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, und für Beschädigungen am Modul oder auch am Vermögen des Kunden oder Dritter sowie für Personenschäden haftet der Kunde.

9.5 Montageanleitungen, Bedienungsanleitungen/Betriebshinweise und Anweisungen des Personals von KdS sind unbedingt zu befolgen. KdS haftet nicht für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch den Kunden bzw. seiner Gehilfen entstehen.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Auf Verträge zwischen KdS und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

10.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und KdS Berlin.

10.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.